Schiessstand 50 Meter
Gebühren
Zähler
Die Finanzierung beträgt Fr. 1 – eine Viertelstunde. In diesem Betrag ist die Verwendung der Zielescheiben 7 und 8 sowie der Ausrüstung (visuell, bletz) enthalten.
Pauschale
Für den 50-Meter-Schiessstand beträgt die Finanzierung Fr. 150 .– pro Jahr und pro Schütze. In diesem Betrag enthalten: Die pauschale Nutzung der Einrichtungen (Schlüssel) und die Bereitstellung von Ausrüstung (visuell, bletz). Der Schlüssel ist persönlich und nicht übertragbar. Möglichkeit eine Kombipauschal 25m und 50m von Fr. 200 .–.
Reservierte Tage zum Pistolenschiessen (P)
Der 50-Meter-Schiessstand ist an jedem Wochentag für Schüsse in der Pistolendisziplin geöffnet, vorbehaltlich der Feiertage, mit Ausnahme der für das Kleikalibergewähr-Training reservierten Zeiträume. Für das Pistolenschießen werden nur die Zielscheiben 7 und 8 zugewiesen.
Die Schüsse müssen in Übereinstimmung mit den zugelassenen Kalibern durchgeführt werden, nämlich denjenigen, die den ISSF-Standards oder verschreibungspflichtigen Waffen entsprechen. Daher ist das Schießen mit Kalibern über 9 mm strengstens untersagt, um die Bleisammler nicht zu beschädigen.
Reservierte Tage zum KK-Gewehr 50m schiessen
Der 50-Meter-Schiessstand ist an jedem Wochentag für Schüsse in der KK-Gewehr 50-Meter-Disziplin geöffnet, vorbehaltlich der Feiertage, mit Ausnahme der Zeiträume, die für das Training von Pistolen reserviert sind.
Es sind nur Langwaffen (Kleinkalibergewehre) im Kaliber 22 lr (5,6 mm) zugelassen.
Schiessbedinungen
Um die Ruhe der Anwohner zu respektieren, dürfen am Sonntag ab 9:00 Uhr nur 5,6 mm (22lr) Kaliber geschossen werden.
Bei grosse Andrang: Die Zielscheibe darf im Rahmen eines Trainings außerhalb des Wettbewerbs maximal eine Stunde lang verwendet werden. Sobald der Training beendet ist, räumt der Schütze das Schussfeld frei.
Schiesseinschränkungen Dienstag ab 15:30, KK-Gewehr 50m Mittwoch ab 17:00, Pistolengewehr (50m und 25m – PPA und PPC) Freitag ab 16:30, KK-Gewehr 50m |
* Die offiziellen Trainingszeiten beginnen am 01.04. und beenden am 30.10. Die am Zündpunkt während dieser Zeitfenster vorhandenen Fechter müssen den nachstehenden Anweisungen entsprechen.
Außerhalb dieser offiziellen Schulungszeiträume bleiben die Öffnungszeiten der Einrichtungen unverändert.
Weitere Informationen finden Sie in den jährlichen Richtlinien.
Les périodes d’entraînement officielles débutent au 01.04. pour se terminer au 30.10. Les tireurs présents sur le pas de tir, dans ces plages-horaires, doivent se conformer aux prescriptions ci-dessous.
En dehors de ces périodes officielles d’entraînement, les horaires d’utilisation des installations demeurent inchangés.
Pour tous renseignements complémentaires consulter les directives annuelles.